Wohnheim

Hübeli Kinder- und Jugendheim

Das Leben im Kinder- und Jugendheim Hübeli gestaltet sich wie in einer Grossfamilie

Zusammen wohnen, zusammen essen, zusammen spielen, zusammen ausgehen, zusammen heimkommen, zusammen leben. In Freundschaft und Harmonie, aber auch mal im Streit oder im sich gegenseitigen Triezen. Ordnung muss sein, aber die persönliche Entfaltung des Einzelnen hat Platz.
So leben Familien, und so leben wir.

Das Kinder- und Jugendheim Hübeli in Diessbach bei Büren steht in einem Wohnquartier und besitzt einen Umschwung von rund 5000 m2. Das dreistöckige Gebäude wurde 1933 / 1934 erbaut und in den Jahren laufend den Bedürfnissen angepasst. So haben heute fast alle Kinder ein eigenes Zimmer, in dem sie sich ihr persönliches Reich einrichten können. Doppelzimmer gibt es auch. Die sind jedoch so gross, dass sich die Kinder darin wie in einem Einzelzimmer nach ihrem Wunsch entfalten können. Das ganze Haus strahlt Geborgenheit und Gemütlichkeit aus und fördert die Wohnfreude sowie das Gemeinschaftsgefühl.

Schule und Freizeit

Die Kinder und Jugendlichen besuchen die öffentlichen Schulen in der Umgebung. Nach der Schule erledigen sie ihre Hausaufgaben selbständig, oder mit Hilfe der Sozialpädagogen.

Ihre freie Zeit geniessen die Kinder entsprechend ihrem Alter und ihren Freiheiten. Zum Beispiel mit Fussball spielen auf dem Heim eigenen Fussballplatz. Oder beim fantasievollen Spass im Spielhaus, mit den verschiedenen Spielgeräten oder zur Sommerzeit im grossen Planschbecken. Die Kinder dürfen mit Absprache jederzeit Freunde mit nach Hause bringen. Weiter unterstützen wir das Mitmachen in Vereinen oder anderen Gruppen. Wir betrachten die Freizeitgestaltung als wesentlichen Bestandteil unserer Heimkultur. Die Kinder sollen lernen, ihre Freiheiten in Anspruch zu nehmen und diese Freiheiten verantwortungsvoll in die Gemeinschaft einzubringen.

Wenn möglich, können die Kinder über das Wochenende oder während der Ferien ihre Ursprungsfamilien besuchen. Wir vereinbaren mit den Eltern jeweils eine Besuchsregelung.

Ausflüge und Ferien entfalten den Geist und machen Freude

Wir unternehmen regelmässig Ausflüge, gehen in einem Restaurant essen oder fahren gemeinsam in die Ferien. Diese gemeinsame Freizeit vertieft die gegenseitige Beziehung und das Vertrauen. Das Kennenlernen anderer Sitten und Bräuche erweitert den schulischen Horizont der Kinder und Jugendlichen und stärkt deren Selbstwertgefühl. Sie lernen, sich in einer fremden Umgebung zu bewähren. Und wichtig: Sie haben anschliessend ihren Freunden in der Schule oder im Verein etwas ganz Besonderes zu erzählen.

 

Wer mag, darf Verantwortung übernehmen

Der grosse Umschwung bietet viele Möglichkeiten. Oberhalb des Hauses wächst viel Gesundes und Gutes im grosszügig angelegten Garten. Weiter tummeln sich Esel und Hühner in ihren Gehegen, während mehrere Katzen frei durchs Gelände streifen. Die Kinder dürfen, wenn sie mögen, im Garten wie bei den Tieren mithelfen und die Verantwortung für einzelne Aufgaben übernehmen. Dabei werden sie angeleitet, unterstützt und in ihrem Tun bestärkt.

Eintritt

Der Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt

Ob ein Kind oder Jugendlicher Aufnahme im Kinder- und Jugendheim Hübeli findet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sofern das Kind aufgrund seines Alters und Reifegrades in der Lage ist, wird es in die Entscheidung miteinbezogen.

Bevor ein Kind oder ein Jugendlicher in das Kinder- und Jugendheim Hübeli eintritt, erfolgen sorgfältige Abklärungen durch die zuständigen Behörden.

Bei einem Aufnahmegespräch werden die Bedürfnisse des Kindes und die Erziehungsziele definiert. An diesem Gespräch sind die Heimleitung, wenn möglich die Eltern oder Inhaber des Sorgerechts sowie die Vertreter der einweisenden Behörden anwesend. Anlässlich dieses Gespräches prüfen wir ebenfalls, ob das Kinder- und Jugendheim Hübeli die beste Alternative für das Kind ist. Trifft dies zu, kann das Kind bei uns einen Schnuppertag absolvieren. Es kann aber auch direkt eintreten, sofern die einweisende Behörde die Kostengutsprache erteilt.

Wir sind uns bewusst, dass der Eintritt in unser Heim für die Kinder und Jugendlichen einen grossen Schritt bedeutet. Heimweh, Angst und Unsicherheit können den Anfang erschweren. Während der Eingewöhnung unterstützen wir die Kinder mit viel Feingefühl. Die Kinder können jederzeit nach Hause telefonieren oder sich zurückziehen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die meisten Kinder schnell eingewöhnen und sich im Kinder- und Jugendheim Hübeli bald wohlfühlen.

Überblick Kostengutsprache

Der Kanton Bern zahlt pro Kind eine Leistungspauschale. Zusätzlich verrechnen wir Nebenkosten wie Sackgeld, Toilettenartikel usw.

 

Voraussetzungen und Möglichkeiten

  • Die Kinder müssen grundsätzlich in der Lage sein, selbstständig die öffentlichen Schulen zu besuchen.
  • Der Eintritt der Kinder soll in der Regel als Langzeitplatzierung möglichst früh geschehen, das heisst, vom Kleinkindalter bis 12 Jahren. Bei der Aufnahme von Kindern berücksichtigen wir die aktuelle Altersstruktur im Heim.
  • Die Anmeldung eines Kindes muss über eine Behördenstelle erfolgen, die auch die Kostengutsprache gewährt. Jedoch kann die Aufnahme eines Kindes in erster Instanz auch durch die Eltern initiiert werden.
  • Der Aufenthalt im Heim kann je nach Bedürfnis bis Ende der Lehrzeit dauern.
  • Körperlich schwer behinderte Kinder können wegen der baulichen Gegebenheiten nicht aufgenommen werden.
  • Kinder mit geistigen Behinderungen können nicht aufgenommen werden, wenn der Pflege- und Betreuungsbedarf unsere Möglichkeiten übersteigt.
  • Die Inhaber des Sorgerechtes bzw. die einweisenden Behörden sollen mit unserem pädagogischen Konzept einverstanden sein.

Notfallplätze

Im Notfall bieten wir schnell einen Platz

Als neutrale Stelle handeln wir im Notfall schnell und professionell, aber mit Empathie.

Auch wenn es eilt, arbeiten wir mit Ziel und Konzept. Jedoch ohne bürokratischen Schnick-Schnack. Den erledigen wir, sobald das Dringendste getan ist und das Kind oder der Jugendliche einen sicheren Hort zum Bleiben hat.

So gewähren wir eine allfällige Aufnahme rasch und unkompliziert. Vor oder unmittelbar nach der Aufnahme legen wir mit den Verantwortlichen die Ziele des Aufenthaltes fest. Zudem unterstützen wir die Eltern und die zuweisenden Stellen bei der Erarbeitung von Nachfolgelösungen. Wir nehmen Beobachtungsaufträge entgegen und berichten über unsere Erfahrungen. Weiter nehmen wir Einschätzungen vor.

Sie haben Fragen oder einen konkreten Notfall? Rufen Sie uns an: Telefon 032 351 23 40.

 

Austritt

Bereit für neue Meilensteine

Wie der Eintritt bedeutet auch der Austritt aus dem Kinder- und Jugendheim Hübeli für das Kind oder den Jugendlichen einen wichtigen Schritt im Leben. Oftmals hat das Kind oder der Jugendliche mehrere Jahre bei uns verbracht. Mit seinem Austritt verlässt das Kind nicht nur das Wohnheim, sondern auch die Bezugspersonen, mit denen es wie in einer Familie zusammengelebt hat.

Wir ordnen den Austritt aus unserem Wohnheim nach den gleichen pädagogischen Prinzipien, die auch beim Eintritt richtungsweisend sind. Durch zunehmende Kontakte in das Bezugssystem (Familie oder andere Institutionen), in welches das Kind eintreten wird, gestalten wir die Übergangsphase. Dabei nehmen wir Ängste und verhindern Überforderungen. Kehrt das Kind in seine Ursprungsfamilie zurück, verstärken wir die Familienarbeit als Vorbereitung für das spätere Zusammenleben.

Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres oder dem Ende der Lehrzeit können Jugendliche direkt in eine eigene Wohnung und somit in die Eigenständigkeit ziehen. Wir unterstützen sie dabei ganz praktisch, aber auch mental.

In jedem Fall bedeutet der Austritt aus unserem Wohnheim einen Meilenstein für das Kind oder den Jugendlichen, welcher als gute Grundlage für viele weitere dienen soll.

 

weitere Informationen Kinder- und Jugendheim Hübeli

Hübeliweg 15  |  3264 Diessbach bei Büren  |

Tel. 032 351 23 40  |  info@huebeli-diessbach.ch

Hübeli Kinder- und Jugendheim
  •  

Kinder- und Jugendheim Hübeli
Hübeli Kinder- und Jugendheim
Kinder- und Jugendheim Hübeli